Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-0586

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt das Einvernehmen zum Umbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte zu erteilen. Gleichzeitig stimmt sie dem Antrag auf Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung bzgl. der Traufhöhe auf 5,30 m über Oberkante Gelände und

der Befreiung von den gestalterischen Festsetzungen für den hofseitigen Anbau hinsichtlich der Verkleidung der Holzrahmen – Außenwand mit Holzschalung im Dachgeschoß

zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr T. Bartz hat einen Bauantrag zur Sanierung/Umbau mit gleichzeitigen Antrag auf Abweichung vom Maß der baulichen Nutzung und auf Abweichung von den gestalterischen Festsetzungen gestellt.

Er beantragt eine Änderung von den in der Satzung festgelegten max. 4 m Traufhöhe  über Oberkante Gelände auf 5,30 m,

Bei der gestalterischen Festsetzung wird eine Änderung bzgl. des hofseitigen Anbaus beantragt. Es soll hier eine Verkleidung der Holzrahmen-Außenwand mit Holzschalung im Dachgeschoß vorgenommen werden. Die Fassade des Wohnhauses ist geputzt.

 

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Anlagen

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