Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-492

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes- Nr. 11 „Gewerbegebiet Autoscheune Bobitz“

    für das Gebiet: nordwestliche Ortsrandlage von Bobitz in Richtung Groß Krankow/

    Gemarkung Groß Krankow, Flur 1, Flurstücke- Nr. 130/27 (Teilfl.), 130/26 (Teilfl.) und 122

    (Teilfl.) und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die

    öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.07.2011 die Aufstellung des B- Planes beschlossen. Planungsziel ist, im direkten Anschluss an das Firmengelände der

„Autoscheune Bobitz“ Bauflächen für eine ergänzende gewerbliche Nutzung bereitzustellen.

Der Vorentwurf des B- Planes wurde zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegt und die berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat dem Vorhaben mit Stellungnahme vom 03.11.2011 zugestimmt.

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Anlagen

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