Beschlussvorlage - VO/GV04/2008-044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: Siehe Anlage

 

2.  Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses

 

3.  Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungs-

     ergebnis mitzuteilen.

 

4.  Aufgrund § 10, des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep-tember 2004 (BGBl. I S. 2414), einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung "Gewerbegebiet Metelsdorf", umfassend die Flurstücke 45/2, 46, 47/2, 50 (teilw.) und 12/2 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Metelsdorf sowie das Flurstück 32/2 (teilw.), der Flur 1, Gemarkung Klüssendorf, begrenzt im Westen und Norden von landwirtschaftlicher Nutzfläche, im Osten von der Bundesstraße 208, im Süden und Südwesten von dem Betriebsgelände der Autobahnpolizei bzw. vom Dammweg, als Satzung.

 

5.  Die Gemeindevertretung beschließt die Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften

     gemäß § 86, LBauO M-V, als Satzung.

 

6.  Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 wird gebilligt.

 

7.  Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich bekannt

zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten

eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.06.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 beschlossen. Die Billigung des Entwurfs wurde von der Gemeindevertretung am 06.12.06 beschlossen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 10.01.07 frühzeitig über das Vorhaben informiert und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 12.02.07 bis zum 26.02.07 statt.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde von der Gemeindevertretung am 05.12.07 gefasst. Mit Schreiben vom 10.02.08 wurden die Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 11.02.08 bis zum 12.03.08 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr gemäß § 1, Abs. 7, BauGB, in die Abwägung einzustellen und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Nach Durchführung der Abwägung liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 5 als Satzung zu beschließen.

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