Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-0604
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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23.10.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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30.10.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Dorf Mecklenburg hat die letzte Friedhofssatzung 2002 beschlossen. Dazu kam 2009 eine Änderungssatzung, die die Vorschriften der Dienstleistungsrichtlinie beinhaltete.
Inzwischen gibt es einige Veränderungen, die in eine neue Friedhofssatzung eingearbeitet wurden.
Immer mehr Erdgrabstätten werden aufgegeben, die Nachfrage nach anonymen Grabstätten und nach Grabstätten für Urnenbeisetzungen mit einer Grabplatte auf der grünen Wiese haben zugenommen. Insgesamt hat sich die Bestattungskultur auch durch den Wegzug vieler jüngerer Menschen verändert. Die Älteren Einwohner bleiben in der Gemeinde während die jüngeren wegziehen und keiner da ist, der die Grabstätten pflegen kann. Viele ältere Menschen verlängern die abgelaufenen Erdgrabstätten nicht mehr, da sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu pflegen.
Außerdem haben sich seit der letzten Friedhofssatzung einige Gesetzlichkeiten geändert. Mit der Dienstleistungsrichtlinie ist auch ausländischen Gewerbetreibenden erlaubt, nach einem Zulassungsverfahren Tätigkeiten auf dem Friedhof anzubieten.
Für die Aufstellung von Grabmalen ist für die Planung, Aufstellung und Unterhaltung die TA Grabmal bindend, die auch durch die Grabnutzungsberechtigten zu beachten ist.
All diese Veränderungen wurden in der Satzung als gesamtes eingearbeitet.
Auch dem geänderten Bestattungsverhalten wurde Rechnung getragen. Mit der neuen Satzung wird in Nachbarschaft zur anonymen Grabanlage eine Anlage errichtet, auf der Urnen zur Bestattung kommen. Auf die Urnen wird eine Grabplatte mit wenigen persönlichen Angaben gelegt. Die gesamte Fläche ist eine Rasenfläche, sodass für die Angehörigen kein Aufwand zur Pflege entsteht. Trotzdem haben die Angehörigen für 25 Jahre einen persönlichen Anlauf- und Bezugspunkt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,5 kB
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