Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-1054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Die Gemeinde Bad Kleinen stellt das am 25.03.2009/27.05.2009 eingeleitete Planverfahren auf ein Planverfahren nach § 13a BauGB um. Der Bebauungsplan ist im weiteren Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und ohne eine Eingriffs- Ausgleichsregelung aufzustellen.

 

2.      Die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden mit dem derzeitigen Planungsstand für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gebilligt.

 

3.      Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Vorentwürfe für die Dauer eines Monats. Mit den Vorentwürfen sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

4.      Der Verfahrenswechsel ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5.      Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren ist die Abstimmung und Auswertung der Stellungnahmen zu führen und die Entwurfsunterlagen sind vorzubereiten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen hat die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geprüft. Es handelt sich hierbei um die Wiedernutzbarmachung eine brach gefallenen Fläche

im Bereich der vorhandenen Siedlungsstruktur. Mit der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf gilt es festzustellen, ob auf eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB verzichtet werden kann und die vorgesehene Bebauung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Anwendbarkeit des § 13a BauGB abschließend beurteilt.

 

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Anlagen

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