Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-161
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Nr. 5. der Fraktionen von SPD, CDU und Die Linke zur Abberufung des Vorsitzenden des Bauausschusses - Beratung und Beschlussfassung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Waltraud Gross
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Wartend
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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14.05.2008
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Beschlussvorschlag
Der
Vorsitzende des Bauausschusses wird von seiner Funktion abberufen.
Es findet
die Wahl eines neuen Vorsitzenden für diesen Ausschuss statt. Die Wahl ist
geheim durchzuführen.
Begründung:
In der
Vergangenheit musste der Vorsitzende des Bauausschusses der Gemeindevertretung
bei Abstimmungen über Bauvorhaben und Planungen der Gemeinde in sehr vielen
Fällen bei Abstimmungen in der Gemeindevertretung den Sitzungssaal wegen
Befangenheit verlassen. (§ 24 Abs. 1)
Ein
Ausschussvorsitzender, der wie im vorliegenden Fall in unverhältnismäßig hoher
Zahl dem Mitwirkungsverbot im Sinne der Kommunalverfassung unterliegt, kann
diese wichtige Funktion nicht interessenneutral ausüben. Seine Abwahl ist
deshalb auch zu seinem eigenen Schutz notwendig.
