Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vorsitzende des Bauausschusses wird von seiner Funktion abberufen.

Es findet die Wahl eines neuen Vorsitzenden für diesen Ausschuss statt. Die Wahl ist geheim durchzuführen.

 

Begründung:

In der Vergangenheit musste der Vorsitzende des Bauausschusses der Gemeindevertretung bei Abstimmungen über Bauvorhaben und Planungen der Gemeinde in sehr vielen Fällen bei Abstimmungen in der Gemeindevertretung den Sitzungssaal wegen Befangenheit verlassen. (§ 24 Abs. 1)

Ein Ausschussvorsitzender, der wie im vorliegenden Fall in unverhältnismäßig hoher Zahl dem Mitwirkungsverbot im Sinne der Kommunalverfassung unterliegt, kann diese wichtige Funktion nicht interessenneutral ausüben. Seine Abwahl ist deshalb auch zu seinem eigenen Schutz notwendig.

 

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Sachverhalt

 

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