Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2b „Gewerbegebiet Roten Tor II“ für den Bereich der gewerblichen Bauflächen GE 1 und GE 2 wie folgt zu ändern (4. Änderung):

-          Das Plangebiet ist nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung der Errichtung einer Photovoltaik- Anlage auszuweisen. Hiervon ausgenommen bleiben die bebauten und gewerblich genutzten Grundstücke.

 

2.               Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Planänderung liegt ein Antrag der Firma Eduard Dewenter KG Tiefbau aus Wismar zugrunde.

Der Antragsteller beabsichtigt, die Bauflächen der Gewerbegebiete GE 1 und GE 2 mit einer Photovoltaikanlage zu bestücken. Die bebauten und gewerblich genutzten Grundstücke in den Gewerbegebieten GE 1 und GE 2 werden von der Umnutzung ausgenommen.

Da auf den Teilbauflächen GE 3 und GE 4 bereits eine Photovoltaikanlage installiert wurde, ist für die geplante Erweiterung eine B- Plan Änderung erforderlich, die der Zweckbestimmung der Nutzung entspricht.

Der Antragsteller hat sich bereiterklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der B- Plan Änderung entstehen, zu übernehmen.

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Anlagen

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