Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22 „Uferweg“ (Stand 27.05.2008)  wird zugestimmt.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgt durch Bürgerversammlung. Die Bürgerversammlung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die unmittelbaren Anlieger an das B-Plan-Gebietes sind schriftlich über die Bürgerversammlung zu informieren.

 

Die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgt durch Versand der Unterlagen mit der Aufforderung ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bad Kleinen hat am 19.12.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Uferweg“ Bad Kleinen mit dem Ziel der Schaffung von Beherbergungskapazitäten in Erweiterung der bestehenden Gaststätten beschlossen.

Der Vorentwurf zeigt die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten im neu festzusetzenden Sondergebiet Fremdenverkehr nach § 11 Abs. 2 BauNVO.

Der Ausgleich für die Eingriffe infolge der Festsetzungen des Sondergebietes erfolgt durch Unwandlung von Ackerfläche in Sukzessionsfläche außerhalb des B-Plan-Gebietes in Gallentin.

Die Strandwiese wird im Vorentwurf zum B-Plan als öffentliche Grünfläche gesichert. Im Bereich der Strandwiese werden zum Uferweg 6 öffentliche Stellplätze festgesetzt.

Der landschaftsgärtnerische Ausgleich für die Stellplätze erfolgt durch zwei Baumpflanzungen im Planbereich.

Die Festsetzungen des B-Plan-Entwurfes sichern das gemeindliche Ziel der Fremdenverkehrsentwicklung der Gemeinde Bad Kleinen.

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