Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-171
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 22 "Uferweg" der Gemeinde Bad Kleinen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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05.06.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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11.06.2008
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Beschlussvorschlag
Der Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3
(1) BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB des
Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22 „Uferweg“ (Stand
27.05.2008) wird zugestimmt.
Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung erfolgt durch Bürgerversammlung. Die Bürgerversammlung ist
ortsüblich bekannt zu machen. Die unmittelbaren Anlieger an das B-Plan-Gebietes
sind schriftlich über die Bürgerversammlung zu informieren.
Die frühzeitige
Behördenbeteiligung erfolgt durch Versand der Unterlagen mit der Aufforderung
ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Kleinen hat am 19.12.2007 die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Uferweg“ Bad Kleinen mit dem Ziel der
Schaffung von Beherbergungskapazitäten in Erweiterung der bestehenden
Gaststätten beschlossen.
Der Vorentwurf zeigt die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten
im neu festzusetzenden Sondergebiet Fremdenverkehr nach § 11 Abs. 2 BauNVO.
Der Ausgleich für die Eingriffe infolge der Festsetzungen
des Sondergebietes erfolgt durch Unwandlung von Ackerfläche in
Sukzessionsfläche außerhalb des B-Plan-Gebietes in Gallentin.
Die Strandwiese wird im Vorentwurf zum B-Plan als
öffentliche Grünfläche gesichert. Im Bereich der Strandwiese werden zum Uferweg
6 öffentliche Stellplätze festgesetzt.
Der landschaftsgärtnerische Ausgleich für die Stellplätze
erfolgt durch zwei Baumpflanzungen im Planbereich.
Die Festsetzungen des B-Plan-Entwurfes sichern das
gemeindliche Ziel der Fremdenverkehrsentwicklung der Gemeinde Bad Kleinen.
