Beschlussvorlage - VO/GV02/2012-0344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für die „Wohnanlage Wietow“ mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.      Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für die „Wohnanlage Wietow“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird gebilligt.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Lübow ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow hat am 21.8.2012 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für die „Wohnanlage Wietow“ beschlossen. Das Planungsziel bestand darin, im südlichen Teil des Plangebietes die Baugrenzen und örtlichen Bauvorschriften einem geplanten Einfamilienhaus anzupassen. Die zulässige Grundflächenzahl und die zulässige Firsthöhe sollten reduziert werden, da keine verdichtete Bebauung mehr geplant ist.

Das Planverfahren wurde gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden.

Die 1. Änderung wurde nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Gemeindevertretung vom 09.10.2012 zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 09.11. – 10.12.2012 öffentlich ausgelegt und an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange versendet. Im Ergebnis der Behördenbeteiligung wurde die Baugrenze korrigiert, um den 30 m-Abstand zur gegenüber liegenden Waldfläche einzuhalten und die Ausführungen zum Artenschutz wurden ergänzt. Weitere wesentliche Einwände wurden nicht vorgebracht. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen soll die Satzung nun beschlossen werden. Da sie aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, ist keine Genehmigung erforderlich und die Satzung erlangt durch Bekanntmachung Rechtskraft.

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Anlagen

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