Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1105
Grunddaten
- Betreff:
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Einvernehmen zum Umbau des Erdgeschosses, zur Errichtung eines Vorbaus sowie die Zustimmung zum Abweichungsantrag, hier Überschreitung der faktischen Baugrenze, Gemarkung Bad Kleinen, Flur 1, Flurstück 155, Antragsteller J. Poppe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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20.02.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt das Einvernehmen zur Errichtung eines Vorbaus für die DIANA Apotheke, dem Umbau des Erdgeschosses sowie einem gleichzeitigen Antrag auf Abweichung von der faktischen Baugrenze, auf dem Flurstück 155, Flur 1, Gemarkung Bad Kleinen zu erteilen und zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Poppe stellt einen Bauantrag zur Errichtung eines Vorbaus vor dem Apothekengebäude in der Hauptstraße 13 in Bad Kleinen. Laut Grundriss EG soll der Anbau eine Grundfläche von 34,21m² haben. Laut Schnitt ist die Oberkante der Traufe bei einer Höhe von 3,30m festgelegt.
Laut Beschreibung ist eine Abweichung beantragt. Das Gebäude ist ein Wohn- und Geschäftshaus. IM EG sind die Geschäftsräume der Apotheke und im Ober-sowie Dachgeschoss sind die Wohnräume angeordnet. Der geplante Vorbau weicht von der faktischen Baugrenze ab, so dass dieser sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Im Einzelfall kann von der Baugrenze abgewichen werden, wenn die Erweiterung städtebaulich vertretbar ist und nicht den öffentlich rechtlichen Belangen widerspricht.
