Beschlussvorlage - VO/GV10/2013-0350
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Anteil der Wohnsitzgemeinde Hohen Viecheln an den Platzkosten der Kindertagesstätte Bad Kleinen ab dem 01.01.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Isolde Segler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Hohen Viecheln
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Vorberatung
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23.01.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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25.02.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln hat auf Ihrer Sitzung am 05.12.2011beschlossen, für die Kinder im Kindergarten und Hortbereich nur noch den gesetzlich festgelegten kommunalen Eigenanteil von 50 v.H. zu zahlen (Beschluss VO/GV10/2011-273).
Im Bereich Krippe wird seit dem 01.01.2012 zusätzlich zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Anteil von 50 v.H pro Platz ein Zuschuss getragen, der seit 10/2008 bis jetzt als freiwillige Leistung getragen wurde (Anlage 1).
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen hat am 24.10.2012 mit Beschluss VO/GV08/2012-1026 beschlossen, auf Grund der Landesregelung, die Elternbeiträge in der Krippe zum 01.01.2013 zu ändern. Die Gemeinde Bad Kleinen trägt künftig im Bereich Krippe nur noch den gesetzlich festgelegten Anteil in Höhe von 50 v.H. pro Platz.
Um die Eltern aus Bad Kleinen und Hohen Viecheln nicht mit unterschiedlichen Gebühren zu belasten, gleicht die Gemeinde Hohen Viecheln die Gebühren ebenfalls auf die gesetzlich festgelegten 50 v.H. an.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt ab dem 01.08.2012 Zuwendungen zur Absenkung der Elternbeiträge, um Eltern, deren unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen gefördert werden, von Elternbeiträgen anteilig zu entlasten
(Elternentlastung für unter dreijährige).
Elternentlastung Krippe:
Ganztagsplatz 100,00
Teilzeitplatz 60,00
Halbtagsplatz 40,00
Trotz Neuregelung der Platzkosten im Bereich Krippe zum 01.01.2013 würden die Eltern der Gemeinde Hohen Viecheln deutlich weniger bezahlen.
derzeitiger Anteil Platzkosten ab Platzkosten Ersparnis
Krippe 01.01.2013 abzgl.
Elternentlastung
GT 274,27 305,40 205,40 68,87
TZ 177,48 203,22 143,22 34,26
HT 128,09 153,63 113,63 14,46
Auch der Gemeindeanteil im Bereich der Krippe würde bei einer Übernahme von 50/50 geringer als bisher ausfallen.
(Anlage 2)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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