Beschlussvorlage - VO/GV10/2013-0350

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt ab dem 01.01.2013 als Anteil der Wohnsitzgemeinde an den Platzkosten der Kindertagesstätte Bad Kleinen auch im Krippenbereich den gesetzlich festgelegten Eigenanteil in Höhe von 50 v.H. zu zahlen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln hat auf Ihrer Sitzung am 05.12.2011beschlossen, für die Kinder im Kindergarten und Hortbereich nur noch den gesetzlich festgelegten kommunalen Eigenanteil von 50 v.H. zu zahlen (Beschluss VO/GV10/2011-273).

Im Bereich Krippe wird seit dem 01.01.2012 zusätzlich zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Anteil von 50 v.H pro Platz ein Zuschuss getragen, der seit 10/2008 bis jetzt als freiwillige Leistung getragen wurde (Anlage 1).

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen hat am  24.10.2012 mit Beschluss VO/GV08/2012-1026 beschlossen, auf Grund der Landesregelung, die Elternbeiträge in der Krippe zum 01.01.2013 zu ändern. Die Gemeinde Bad Kleinen trägt künftig im Bereich Krippe nur noch den gesetzlich festgelegten Anteil in Höhe von 50 v.H. pro Platz.

Um die Eltern aus Bad Kleinen und Hohen Viecheln nicht mit unterschiedlichen Gebühren zu belasten, gleicht die Gemeinde Hohen Viecheln die Gebühren ebenfalls auf die gesetzlich festgelegten 50 v.H. an.

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt ab dem 01.08.2012 Zuwendungen zur Absenkung der Elternbeiträge, um Eltern, deren unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen gefördert werden, von Elternbeiträgen anteilig zu entlasten

(Elternentlastung für unter dreijährige).

 

Elternentlastung Krippe:

 

Ganztagsplatz                                          100,00 €

Teilzeitplatz                                            60,00 €

Halbtagsplatz                                            40,00 €

 

 

Trotz Neuregelung der Platzkosten im Bereich Krippe zum 01.01.2013 würden die Eltern der Gemeinde Hohen Viecheln deutlich weniger bezahlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

derzeitiger Anteil              Platzkosten ab                            Platzkosten                 Ersparnis

Krippe                                          01.01.2013                                          abzgl.

Elternentlastung                                                                                                 

 

GT              274,27€                            305,40 €                                          205,40 €                              68,87 €

TZ              177,48 €                            203,22 €                                          143,22 €                              34,26 €

HT              128,09 €                            153,63 €                                          113,63 €                            14,46 €

 

 

Auch der Gemeindeanteil im Bereich der Krippe würde bei einer Übernahme von 50/50 geringer als bisher ausfallen.

(Anlage 2)

Reduzieren

Anlagen

Loading...