Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Bad Kleinen Nordwest“ der Gemeinde Bad Kleinen zuzustimmen. Die Antragstellerin kann auf ihre Kosten ein geeignetes Planungsbüro mit der Änderung der Art der baulichen Festsetzungen beauftragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Zädow erhielt eine Ablehnung ihres Nutzungsänderungsantrages Wohnraum in Büroraum im Buchenring.

Das Gebäude der oben genannten Antragstellerin liegt laut B-Plan im WR- Gebiet (Reines Wohngebiet), so dass eine Nutzung eines Zimmers als Büroraum für die ansässige Firma derzeitig nicht zulässig ist.

 

Bei einem Erörterungstermin beim Landkreis wurde mitgeteilt, dass eine Änderung der Nutzungsart von WR in WA trotzdem nicht das „störende Gewerbe“ zulassen würde. Schreiben siehe Anhang.

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Anlagen

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