Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen sind gemäß beigefügter Übersicht eingegangen. Es gibt Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevant sind und maßgeblich Anforderungen aus dem Bereich der Einwohner. Dabei ist maßgeblich die Stellungnahme von Anwohnern am Uferweg, die eine Vielzahl an Bürgerstellungnahmen berücksichtigt.

Aus dem Stellungnahmeverfahren steht noch die immissionsschutzrechtliche Stellungnahme des Landkreises aus. Diese ist wichtig für die weitere Vorbereitung der Abwägungsunterlagen. Der Eingang der Stellungnahme wird vor Diskussion im Bauausschuss erwartet.

 

Folgender Vorschlag für die Diskussion wird unterbreitet:

 

- Behandlung der Stellungnahme II.1 Landkreis Nordwestmecklenburg unter den   

  Gesichtspunkten:

?         Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 13a BauGB,

?         Art und Zulässigkeit der Nutzungen,

?         Schallschutz nach vorliegender Stellungnahme des Landkreises,

?         Beachtung naturschutzfachlicher Belange,

?         Absteckung eines planungsrechtlichen Rahmens für zukünftige Nutzungen.

 

- Behandlung der Stellungnahmen II.9 und II.10 DB Services Immobilien GmbH und

  Eisenbahnbundesamt unter dem Gesichtspunkt:

?         Bahnflächen und andere Flächen.

 

- Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollten nach folgenden Kriterien behandelt werden:

?         Städtebauliche Qualität des Standortes bestimmen - unter dem Gesichtspunkt des Planungserfordernisses und der Beurteilung nach innen und nach außen,

?         planungsrechtlichen Rahmen für mögliche Nutzungen festlegen, da die tatsächlich beabsichtigte Nutzung nicht vollständig klar ist,

?         Bahnlärm beachten,

?         Verkehrslärm beachten, Quellverkehr,

?         Anliegerbelange würdigen,

?         Kompensationserfordernis notwendig?,

?         Artenschutz gemäß gesetzlichem Erfordernis,

?         Umweltbelange?,

?         Straßenzustand,

?         Standortalternativen,

?         Ziele der Raumordnung und Landesplanung,

?         Anforderungen an Planungsgrundsätze BauGB,

?         Landschaftsbild,

?         Lärm und Schadstoffe,

?         Betrachtung der Entwicklungsfläche als Gesamtmaßnahme und nicht als Einzelstandort.

 

Unter diesen und anderen Gesichtspunkten kann eine Gliederung der Stellungnahmen erfolgen, um hier eine abschließende Bewertung vorzunehmen.

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Anlagen

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