Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.                  Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach

§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach

§ 3 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde Bad Kleinen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bad Kleinen hat das Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 in Bad Kleinen durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit zur Stellungnahme genommen. Das Beteiligungsverfahren wurde nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Im Ergebnis ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Konzept ist entsprechend zu überarbeiten. Die Gemeinde Bad Kleinen hat sich entschieden, die Arten der Nutzung entsprechend anders festzulegen. Anstelle der Sondergebiete sollen Mischgebiete festgelegt werden, um hier den Anspruch des Wohnens entsprechend zu würdigen. Dies findet im Abwägungsvorschlag seinen Niederschlag.

Abstimmungen mit Behörden sind diesbezüglich zu führen, so dass die Gemeinde Sicherheit vor Durchführung des erneuten Beteiligungsverfahrens und vor dem Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes erhält.

 

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein. In Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens kann beurteilt werden, dass die Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 13a BauGB vom Grundsatz her bestätigt wurde. Voraussetzung ist der ergänzende Nachweis insbesondere dazu, dass die Europäische Schutzgebietskulisse (SPA-Gebiet Schweriner See) nicht beeinträchtigt wird.

 

Beratungsergebnis Bauausschuss vom 28.05.2013

 

?      B-Plan Nr. 23 – Zustimmung einstimmig

Herr Mahnel erläutert den Beschlussgegenstand:

?         Verkehrszählung im Uferweg (Schülerprojekt)

?         am Silo geschossweise Schallgrenzen festlegen

?         wg. gleichberechtigter Nutzung von Wohnen und touristischer Infrastruktur kann so nicht bleiben – Mischgebiet

?         im Mischgebiet sind FEWO nicht zulässig, aber Pensionen und Hotels

?         Mischgebiet – einstimmig ja

?         Höhe von Mühle und Silo soll so bleiben

?         Beherbergung 100 Betten, 80 Zimmer?

?         Anzahl WE`s?

?         SPA-Prüfung: Mischgebiet

?         Ausschluss von Tankstellen, Vergnügungsstätten, Gartenbaubetrieben

 

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Anlagen

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