Beschlussvorlage - VO/GV10/2013-0377
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt und außerplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt für die Durchführung von landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Margot Baustian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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19.08.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Hohen Viecheln bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V außerplanmäßige Aufwendungen und außerplanmäßige Auszahlungen
in Höhe von 20.000,00 Euro
für die Durchführung einer landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahme, die für die 1. Änderung des B-Plan Nr. 5 Döpeweg festgesetzt wurde.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die 1. Änderung des B-Plan Nr.5 Döpeweg werden die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild erheblich oder nachteilig beeinträchtigt.
Gem. dem Naturschutzausführungsgesetz M-V §12 müssen diese Beeinträchtigungen durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden.
Im Haushalt 2013 der Gemeinde Hohen Viecheln wurden für die umgehend notwendige Ausgleichsmaßnahme keine Aufwendungen und finanziellen Mittel geplant.
Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme werden ca. 20.000,00 betragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Es fallen außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 20.000,00 bei dem Produktkonto 10/11402.5292300 an. Eine Deckung der Aufwendungen kann nicht aufgezeigt werden, da der Ergebnishaushalt 2013 der Gemeinde Hohen Viecheln bereits einen Fehlbedarf ausweist.
Außerplanmäßige Auszahlungen fallen in Höhe von 20.000,00 bei dem Produktkonto 10/11402.7292300 an. Die Deckung erfolgt aus den liquiden Mitteln der Gemeinde Hohen Viecheln.
