Beschlussvorlage - VO/GV10/2013-0377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hohen Viecheln bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V außerplanmäßige Aufwendungen und außerplanmäßige Auszahlungen

 

in Höhe von         20.000,00 Euro

 

für die Durchführung einer landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahme, die für die 1. Änderung des B-Plan Nr. 5 „Döpeweg“ festgesetzt wurde.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die 1. Änderung des B-Plan Nr.5 „Döpeweg“ werden die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild erheblich oder nachteilig beeinträchtigt.

Gem. dem Naturschutzausführungsgesetz M-V §12 müssen diese Beeinträchtigungen durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden.

Im Haushalt 2013 der Gemeinde Hohen Viecheln wurden für die umgehend notwendige Ausgleichsmaßnahme keine Aufwendungen und finanziellen Mittel geplant.

Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme werden ca. 20.000,00 € betragen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es fallen außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 20.000,00 € bei dem Produktkonto 10/11402.5292300 an. Eine Deckung der Aufwendungen kann nicht aufgezeigt werden, da der Ergebnishaushalt 2013 der Gemeinde Hohen Viecheln bereits einen Fehlbedarf ausweist.

Außerplanmäßige Auszahlungen fallen in Höhe von 20.000,00 € bei dem Produktkonto 10/11402.7292300 an. Die Deckung erfolgt aus den liquiden Mitteln der Gemeinde Hohen Viecheln.

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