Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Errichtung des Fußgängerüberweges sind die noch zu ermittelnden Kosten in den Haushalt 2009 einzustellen und an das Straßenverkehrsamt des Landkreises NWM ist ein Antrag auf Anordnung des Fußgängerüberweges zu stellen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Hauptausschusssitzung vom 06.06.2007 wurde das Ordnungsamt durch die Abgeordneten beauftragt, zu prüfen, ob in der Hauptstraße Höhe Grundstück Cladow ein Zebrastreifen errichtet werden kann.

Aufgrund des Antrages beim Straßenverkehrsamt des Landkreises wurde durch das Straßenbauamt Schwerin eine Verkehrszählung veranlasst.

Diese ergab, dass in Spitzenzeiten die Straße in einem Bereich von mehr als 100m von so vielen Fußgängern und Fahrzeugen genutzt wird, dass der Grenzwert für die Möglichkeit der Errichtung eines Fußgängerüberweges erreicht ist.

Da die Anzahl der Fußgänger in einem Bereich von mehr als 100m die Straße querten, muss dann allerdings der Fußgängerstrom an der Stelle des Fußgängerüberweges gebündelt werden. Vorraussetzung dafür ist die Errichtung eines Geländers im Bereich von etwas mehr als 100m auf beiden Straßenseiten. Weitere Voraussetzungen sind bauliche Veränderungen am Gehweg zur Errichtung einer Aufstellfläche und die Ausleuchtung des Fußgängerüberweges mit der Empfehlung der Verwendung einer von der durchgehenden Straßenbeleuchtung abweichenden Lichtfarbe.

Die Kosten sind von der Gemeinde Bad Kleinen zu tragen.

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