Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-170
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Fußgängerüberweges in der Hauptstraße/Viechelner Chaussee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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05.06.2008
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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30.06.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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16.07.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In
der Hauptausschusssitzung vom 06.06.2007 wurde das Ordnungsamt durch die
Abgeordneten beauftragt, zu prüfen, ob in der Hauptstraße Höhe Grundstück
Cladow ein Zebrastreifen errichtet werden kann.
Aufgrund
des Antrages beim Straßenverkehrsamt des Landkreises wurde durch das
Straßenbauamt Schwerin eine Verkehrszählung veranlasst.
Diese
ergab, dass in Spitzenzeiten die Straße in einem Bereich von mehr als 100m von so
vielen Fußgängern und Fahrzeugen genutzt wird, dass der Grenzwert für die
Möglichkeit der Errichtung eines Fußgängerüberweges erreicht ist.
Da
die Anzahl der Fußgänger in einem Bereich von mehr als 100m die Straße querten,
muss dann allerdings der Fußgängerstrom an der Stelle des Fußgängerüberweges
gebündelt werden. Vorraussetzung dafür ist die Errichtung eines Geländers im
Bereich von etwas mehr als 100m auf beiden Straßenseiten. Weitere
Voraussetzungen sind bauliche Veränderungen am Gehweg zur Errichtung einer
Aufstellfläche und die Ausleuchtung des Fußgängerüberweges mit der Empfehlung
der Verwendung einer von der durchgehenden Straßenbeleuchtung abweichenden
Lichtfarbe.
Die
Kosten sind von der Gemeinde Bad Kleinen zu tragen.
