Beschlussvorlage - BV/09/21-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz beschließt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Stofferstorf Süd“ der Gemeinde Gägelow zuzustimmen. Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise oder Bedenken

 

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Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan Nr. 23 beabsichtigt die Gemeinde Gägelow, die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für eine erneute gewerbliche Nutzung der leerstehenden Bebauung sowie für die Errichtung zusätzlicher baulicher Anlagen zu schaffen. Künftig soll das Plangebiet als Standort einer Spedition mit Lagerflächen genutzt werden. Vorgesehen ist auch die Errichtung einer Waschstraße und einer Lkw-Reparaturhalle. Des Weiteren ist geplant, Teilflächen dem gemeindlichen Bauhof als Lagerflächen zur Verfügung zu stellen und eine Fläche für den Ausgleich zu schaffen. Die Gemeinde Gägelow unterstreicht mit den Planungen ihre Bedeutung als Gewerbestandort. Gleichzeitig werden bereits vorhandene Entwicklungspotentiale genutzt und keine neuen unversiegelten Flächen in Anspruch genommen, da das Plangebiet im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbegebiet dargestellt wird

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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