Beschlussvorlage - BV/10/22-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beratungsbedarf

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Sachverhalt

Lt. Aussage des Vorsitzenden des Sozialausschusses,  regte eine Bürgerin aus Hohen Viecheln zur sicheren Erreichbarkeit des neuen Wohngebietes die Herstellung eines Fußgängerüberweges Höhe der Hausnummer 3 in der Fritz-Reuter-Straße an.

 

Der Sozialausschuss bittet den Bauausschuss um diesbezügliche Überlegungen. (Anlage 1+2).

 

Nach kursorischer Vorprüfung seitens des Amtes ergab sich folgende Ergebnisse:

 

  1. Zur Beantragung einer notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) zur Errichtung eines Fußgängerüberweges über die Fritz-Reuter-Straße bedarf es der Zustimmung des Straßenbaulastträgers, in diesem Fall das Land MV.

 

  1. Die Herstellung eines möglichen Fußgängerüberweges in Form eines „Zebrastreifens“ ergab folgendes:

 

           Nach der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“

(siehe Anlage 3) kann die notwendige Sichtweite von 100 m vor und hinter dem geplanten Fußgängerüberweg nicht eingehalten werden.

           Die Erteilung einer VAO erscheint aufgrund der Nichteinhaltung der notwendigen

           Sichtweiten als nicht wahrscheinlich.

 

  1. Alternativ kann das Verkehrszeichen 133-20 „Achtung Fußgänger“ bei gleichzeitiger Markierung einer Fußgängerfurt auf der Asphaltfahrbahn beantragt werden.

Zusätzlich sollte die Bordanlage und das Pflaster des Gehweges Höhe der Hausnummer 3 in der Fritz-Reuter-Straße abgesengt werden um einen alten- und behindertengerechten Übergang (barrierefrei) zur gewährleisten (Anlage 4+5).

 

Bezugnehmend auf die Bauausschusssitzung vom 31.01.2022 gibt es folgenden Sachstand:

 

  1. Seitens der SBV erfolgt erst im Mai 2022 die Wiederaufnahme der Planungsarbeiten am Vorhaben „Ausbau OD Hohen Viecheln“. Der zuständige Sachbearbeiter der SBV teilte mit, dass er den Vorgang von der bereits ausgeschiedenen Kollegin übernommen hat aber bzgl. eines Termins für den geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt noch keine Aussage treffen kann.

 

  1. Der Vororttermin mit der Straßenverkehrsbehörde fand am 15.02.2022 zusammen mit dem Bgm, der StrVB und dem Amt statt.

Die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde liegt bei.

Demnach erfüllt der vorgeschlagene Standort (Fritz-Reuter-Straße Höhe der Hausnr.: 3) für den geplanten Überweg nicht die Voraussetzungen. Des Weiteren wies die StrVB daraufhin, dass bezüglich der weiteren Planungen von gegebenenfalls baulichen Querungshilfen oder anderen Überlegungen das Straßenbauamt Schwerin als Straßenbaulastträger der L 031 einzubeziehen ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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