Beschlussvorlage - BV/09/23-046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Bobitz nimmt den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnekow zur Kenntnis. Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 den Vorentwurf über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Es wird um Stellungnahmen oder Anregungen der Gemeinde Bobitz bis zum 14.07.2023 gebeten.

 

Der Änderungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Größe von rund 9 ha befindet sich am nordöstlichen Rand der Ortslage Barnekow. Der Änderungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht im Wesentlichen der Fläche des Bebauungsplanes Nr. 8 „Barnekow Nord“.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Barnekow werden für den Änderungsbereich Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB), gemischte Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO), gewerbliche Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) und Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB) dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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