Beschlussvorlage - BV/09/23-057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Bobitz nimmt den Entwurf zur 5. Änderung des F-Planes und zum B-Plan Nr. 9 „Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl-Grevesmühlen zur Kenntnis.

Die Gemeinde hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Bobitz hat bereits am 31.01.2023 dem Vorentwurf der 5. Änderung des F-Planes und dem Entwurf zum B-Plan Nr. 9 zugestimmt.

 

Die Gemeinde Upahl will die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO nördlich des Hauptortes schaffen. In Bezug auf die vorliegende Planung hat sich die Gemeinde Upahl entschieden, die Ausweisung des Großgewerbegebietes nördlich des Hauptortes direkt an der Autobahn vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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