Beschlussvorlage - VO/GV01/2021-1839

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, einen Anbau an die Kindertagesstätte Dorf Mecklenburg für zusätzliche Räume und einen Gemeinschaftsraum an die Kindertagesstätte zu errichten. Die Planung dazu soll auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie aus 2018 erfolgen.  Die Erweiterung soll so erfolgen, dass eine Belegung mit einer Betriebserlaubnis für maximal 112 Kinder (8 Gruppen x14 Kinder, in Perspektive 8 Gruppen x 13 Kinder) im Kindergartenbereich in der Karl-Marx-Straße erfolgen kann.

Der Anbau soll nur mit Fördermitteln erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In 2018 wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Anbau von Räumen an die Kindertagestätte in Auftrag gegeben.

Diese wurde als Grundlage für ein Konzept (Vorplanung) für einen Anbau an die Kindertagestätte genutzt und soll als Grundlage für die Ausschreibung der Planungsleistungen dienen.

Die Notwendigkeit eines Anbaues wurde durch die Leiterin der Kindertagesstätte Dorf Mecklenburg, Frau Rohde, ausführlich begründet. Dabei geht Frau Rohde auf die Senkung der Erzieher-Kind-Relation von 1:18 auf 1:15 und auf die Umsetzung als Gruppenstärke ein. Eine derzeitige Reduzierung auf die Gruppengröße von 15 Kindern ist durch die fehlenden Gruppenräume nicht möglich. Die Kindertagesstätte Dorf Mecklenburg hat für den Kindergartenbereich in der Karl-Marx-Straße eine Betriebserlaubnis für 100 Kinder. In der Vergangenheit wurden 18 Vorschulkinder im Hortgebäude in der Bahnhofstraße 32 für die betreut. Das ist seit dem Schuljahr 2020/2021 auf Grund der stark gestiegenen Anzahl an Hortkindern nicht mehr möglich.

In der Kindertagesstätte in der Karl-Marx-Straße werden die verfügbaren Material-und Vorbereitungsräume in der Kita seit der Einführung der integrierten Vollverpflegung als Lagerräume benötigt.

Ausreichend Räume für Dienstberatungen, Teamsitzungen, Fachberatungen und die Vor- und Nachbereitungen sind nicht vorhanden.

Veranstaltungen für und mit den Kindern müssen in andere Räumlichkeiten außerhalb der Kindertagesstätte verlagert werden. Aus dem Grunde ist der Anbau eines Gemeinschaftsraumes unbedingt erforderlich. Gleichzeitig können dort auch die Hortkinder, die derzeit auf 2 Gebäude in der Bahnhofstraße verteilt sind und ebenfalls über keine geeigneten Gemeinschaftsräume verfügen, ihre Veranstaltungen durchführen. Die ausführliche Begründung ist der Stellungnahme der Kitaleiterin in Anlage 1 zu entnehmen.

Bei der Planung und Belegung muss berücksichtigt werden, dass nach Beschluss der Gemeindevertretung bis zur Fertigstellung des Anbaues der Kita einige Zeit vergehen wird und die Landesregierung voraussichtlich eine weitere Senkung des Erzieher-Kind-Schlüssels vornehmen wird. Um dann ausreichend Platz für die Kinder zu haben, ist ein Anbau von 2 weiteren Gruppenräumen realistisch. Selbst bei einer Senkung auf 13 Kinder im Erzieher-Kind-Verhältnis wäre eine Beibehaltung der derzeitigen Betriebserlaubnis von 100 Kindern möglich.

Da die Gemeinde Metelsdorf keine eigene Kindereinrichtung hat und ein Teil der Kinder aus der Gemeinde Metelsdorf die Kindertagesstätte in Dorf Mecklenburg besuchen und auch in Dorf Mecklenburg zur Schule kommen, wurden die Einwohnerzahlen und Geburten von Metelsdorf als Sozialraum mit einbezogen.

Die Entwicklung der Geburtenzahlen in der Gemeinde Dorf Mecklenburg und die Einbeziehung von Statistischen Zahlen durch die Zuzüge in den Wohngebieten in Karow und in Metelsdorf sind der Anlage 2 zu entnehmen.

In der Anlage 3 wurde auf der Grundlage der Geburtenzahlen, entnommen aus dem Melderegister, die Anzahl der Kinder im Alter von Null bis 3 Jahren und im Kindergartenalter für die Belegung der Kindertagesstätte in den Folgejahren aufgerechnet.

Um Fördermittel zu beantragen, ist die Vorplanung nicht ausreichend.

Es ist die Information an den Landkreis erfolgt, dass die Gemeinde einen Anbau vornehmen möchte. Jedoch ist für konkrete Abstimmungen und die Einholung der Zustimmung des Jugendamtes des Landkreises ein Beschluss durch die Gemeinde Dorf Mecklenburg erforderlich.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten betragen laut Kostenschätzung ca. 2,3 Mio Euro und sind der angefügten Kostenschätzung zu entnehmen. 

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Anlagen

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