Beschlussvorlage - VO/GV08/2021-2487

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Weiterführung des Darlehens  mit einer Restschuld von 477.214,42 €,bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest, nach Ablauf der Zinsbindung mit einer Anschlusszinsvereinbarung weiterzuführen, zu bestätigen.

 

Es wurde eine Zinsvereinbarung über die gesamte Restlaufzeit von 20 Jahren, mit 0,84 % Verzinsung und einer jährlichen Tilgung von 24.000,00 €  getroffen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Kleinen hatte im Jahr 2016 zur Finanzierung der Resterschließung des Wohngebietes B3 –Bad Kleinen-Nordwest ein Darlehen bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest in Höhe von 912.200,00 € aufgenommen. Davon wurden 412.200 € bereits ein Jahr später, aufgrund der erzielten Verkaufserlöse, getilgt.

Für die restlichen 500.000 € wurde eine jährliche Tilgung von 1 % und eine Zinsfest-schreibung bis zum 01.08.2021 vereinbart. Die Maßnahme ist abgeschlossen und durch die Verkaufserlöse voll refinanziert.

Mit der Haushaltsplanung 2021 wurde sich dafür entschieden, dieses Darlehen nicht abzulösen, da die Gemeinde sonst für die neu geplanten Investitionen ein neues Darlehen hätte aufnehmen müssen.

Da die Gemeindevertretung erst nach dem Zinsablauftermin tagt, wurde es notwendig, dass der Bürgermeister im Rahmen einer Eilentscheidung der Anschlusszinsvereinbarung zustimmt.

Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase wurde für die gesamte Restlaufzeit die Zinsvereinbarung getroffen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
jährliche Tilgung             24.000,00 €

Zinsen für die gesamte Laufzeit:   40.860,00 €
 

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Anlagen

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