Beschlussvorlage - BV/02/22-039
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung für die Gemeinde Lübow (Erweiterung Bauflächen OT Lübow und Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow) Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Lübow
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.05.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Lübow
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.06.2022
|
Beschlussvorschlag
Abwägungsbeschluss
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
- Landkreis Nordwestmecklenburg
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen
- Gemeinde Jesendorf
b) Teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
- Autobahn GmbH
- Straßenbauamt Schwerin
c) Nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
- keiner Stelle
Umfang und Begründung der Abwägungsvorschläge sind Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses. Das Ergebnis der Prüfung (Abwägungsmaterial) wird gemäß
der Vorlage beschlossen.
Feststellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung in der vorliegenden Fassung vom 20.05.2022.
Die zugehörige Begründung mit den Umweltberichten für den Bereich Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow und für den Bereich der Wohngebietsentwicklung in westlicher Ortsrandlage von Lübow wird gebilligt.
Die Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung ist entsprechend § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Nordwestmecklenburg als höhere Verwaltungsbehörde zur
Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
63,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
6,4 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
