Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-194
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Waltraud Gross
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Zusammenarbeit mit den Gemeinden am Schweriner See
|
Vorberatung
|
|
|
23.06.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
|
Vorberatung
|
|
|
30.06.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
|
Vorberatung
|
|
|
02.07.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bad Kleinen
|
Entscheidung
|
|
|
16.07.2008
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Die Gemeinde Bad Kleinen verlangt entsprechend § 127, Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben, da sich die Verhältnisse, die der Übertragung zugrunde lagen so wesentlich verändert haben, dass Bad Kleinen ein Festhalten an der Übertragung nicht weiter zugemutet werden kann.
2. Für eine für diese Fälle vorgesehene Auseinandersetzung zwischen Amt und Gemeinde benennt die Gemeinde eine Verhandlungskommission, bestehend aus dem Bürgermeister und seinen beiden Stellvertretern sowie dem Finanzausschussvorsitzenden.
3. Folgende Selbstverwaltungsaufgaben sind neu zu regeln:
1. Bauhof
2. Gebäudemanagement
3. Friedhofsmanagement
4. Betreiben der Marina in Gallentin
5. Tourismusbüro
6. Entwicklungsaufgaben im Bereich Tourismus (Umsetzen der Tourismuskonzeption)
7. Bibliothek
8. Schulmanagement, Kitamanagement, Jugendclub (einschließlich der Beziehungen zur Kreisverwaltung, das KiföG betreffend)
9. Schreibaufgaben für die Gemeinde
10. Zeitweiliges Übertragen von Aufgaben an Dritte (Bauüberwachung bei größeren Bauvorhaben der Gemeinde wie Hauptstraße, Brückenbau, Schulsporthalle u. ä.)
4. Die Verhandlungen sind so zu führen, dass mit dem Haushaltsjahr 2009 die Neureglungen wirksam werden.
Begründung: erfolgt mündlich
