Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1291
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 23 der Gemeinde Bad Kleinen für das Gebiet "Mühle", für das Mühlengelände im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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09.04.2014
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07.05.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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14.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Bad Kleinen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Bad Kleinen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Kleinen hat das Planverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen eingeflossen. Die Planunterlagen lagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06. März 2014 bis einschließlich 07. April 2014 im Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.02.2014 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.
Derzeit fehlen für die verbindliche Bestätigung der rechtmäßigen Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB und für eine sachgerechte Abwägung die Eingangsdaten zu den Erhaltungszielen und Schutzzwecken des SPA-Gebietes „Schweriner Seen“ sowie die abschließenden Aussagen der gesicherten Erschließung. Die Gemeinde kann hierbei nicht von einer Nichtbetroffenheit ausgehen, da es sich hierbei um Belange handelt, die Einfluss auf das Abwägungsergebnis haben könnten.
Die Gemeinde Bad Kleinen hat die bisher im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.
Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen als Gegenüberstellung sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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