Beschlussvorlage - VO/GV02/2014-0469
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss über Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Kletziner Weg" in Lübow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Lübow
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Vorberatung
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05.08.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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26.08.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wohngebiet am Kletziner Weg“ in Lübow vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, das Ergebnis mitzuteilen.
- Aufgrund
- des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen sowie
- der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen,
- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen,
- des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 "Wohngebiet am Kletziner Weg" in Lübow für das Gebiet der Gemarkung Lübow, Flur 1, Flurstück Nr.68/11 und 115/10 (teilw.) bestehend aus Teil A - Planzeichnung, Teil B - Textl. Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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660,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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608,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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69,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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712,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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2 MB
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