Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0311

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt das Einvernehmen zur Errichtung einer Garage im Erdgeschoss und Ferienwohnung / Tagesmuttereinrichtung im Dachgeschoss auf dem Flurstück 3/14, Flur 1, Gemarkung Metelsdorf.

 

Gleichzeitig stimmt die Gemeindevertretung Metelsdorf dem Abweichungsantrag von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet an der Mecklenburger Straße“ , hier Abstandsfläche zum Nachbarn (Grenzbebauung eines Nebengebäudes) Abstandsfläche auf dem Grundstück (Überlagerung mit Abstandsflächen des Wohnhauses) zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat sein Bauvorhaben in der Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde eingereicht. Aufgrund u.a. der Abweichung vom o.g. Bebauungsplan wurde dieses Vorhaben in Baugenehmigungsverfahren gegeben.

Laut Beschreibung stellt da geplante Gebäude ein Nebengebäude dar. Die Nutzung ist im EG auf der Grundstücksgrenze eine Garage. Im DG ist entweder eine Ferienwohnung oder eine Tagesmuttereinrichtung mit Ruheräumen. Der Nachbar hat sein Einverständnis erteilt.

Zusätzlich überlagern sich die Abstandsflächen von Wohnhaus und Nebengebäude.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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