Beschlussvorlage - VO/GV10/2014-0443

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft.

Die Anlage der Abwägung ist Bestandteil des Beschlusses.

1.      Aufgrund §10 des Baugesetzbuches(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. l Nr. 52 vom 01.10.2004 S. 2414), zuletzt geändert am 11.07.2013 durch den Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (BgBl. l Nr.29 vom 20.06.2013 S. 1548) sowie gem. § 86 Landesbauordnung M-V (LBau M-V) vom 18.04.2006(GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 (für das „Wohngebiet Hohen Viecheln Südwest“), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und TÖB, die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

3.              Die Begründung wird gebilligt.

4.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 1. Änderung für den B-Plan Nr. 1 folgt aus den geänderten Anforderungen an die weiterhin beabsichtigte Errichtung von Einfamilienhäusern und nimmt Bezug auf die veränderte Immissionssituation und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen.

Der Entwurf- und Auslegungsbeschluss zur Planung wurde von der Gemeindevertretung am 06.10.2014 gefasst und der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf einschließlich Begründung haben in der Zeit vom 07.11.2014 bis 08.12.2014 öffentlich ausgelegen.

Das Plangebiet liegt am westlichen Rande der Ortschaft Hohen Viecheln, nördlich des Schweriner Außensees. Begrenzt wird das Gebiet

• im Norden durch die Landesstraße L 031 (Fritz-Reuter-Straße),

• im Osten durch Wohnbebauung mit Hausgärten,

• im Süden durch Flächen der Deutschen Bahn und

• im Westen durch landwirtschaftliche Grün- und Nutzflächen.

Das Verfahren nach §13 BauGB fand dabei Anwendung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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