Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-1009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung der Entwicklungs-   

    und Ergänzungssatzung “ OT Köchelsdorf ” vorgebrachten Bedenken und Anregungen   

    von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange hat die Gemeindevertretung geprüft.

 

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im  Einzelnen wird als Anlage zum

Beschluss     

    genommen.

 

2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der

    Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 ( BGBI. I S. 2414 ), der Verordnung über     

    die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung- BauNVO ) vom

    23. Jan.1990 ( BGBI. I S. 132 ), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne

    und die Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung 1990

    - PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ), der Landesbauordnung M-V (LBauO

    M- V ) vom 15.10.2015 ( GVOBI. M- V S. 344 ) - alle in der zum Zeitpunkt des

    Satzungsbeschlusses gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die 1.

    Änderung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung “ OT Köchelsdorf ” für das Gebiet

    Ortsteil/ Gemarkung Köchelsdorf, Flur 1, Flurstück- Nr. 96, bestehend aus Planzeichnung

    mit Zeichenerklärung und den textlichen Festsetzungen sowie die örtlichen

    Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss der Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben,

    wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft

    verlangt werden kann.
 

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Sachverhalt

 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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