Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0527

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt dem Neubau eines Doppelcarports mit Schuppen auf dem Flurstück 181/2, Flur 2, Gemarkung Metelsdorf zuzustimmen.

Die Gemeinde Metelsdorf beschließt gleichzeitig die Zustimmung zur Eintragung einer Baulast (Abstandsfläche) zu Gunsten des Flurstückes 181/1 auf dem kommunalen Flurstück  (Spielplatz) zu gewähren.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Eigentümer des Flurstückes 181/1, Flur 2, Gemarkung Metelsdorf möchten statt der beantragten Garage, jetzt ein Carport mit Schuppen errichten. Da die zulässige Länge von 9m überschritten wird, würde dieses Bauvorhaben eine Abstandsflächenbaulast erzeugen, die auf das Nachbargrundstück fällt, in diesem Fall das Grundstück des Spielplatzes.
Das heißt die belastete Fläche ist danach von jeglicher unzulässiger Bebauung freizuhalten.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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