Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Bad Kleinen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die aktuelle Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Bad Kleinen, mit Inkrafttreten vom  01.01.2017, beinhalten folgende Hebesätze: Grundsteuer A               310 v. H.

             Grundsteuer B  375 v. H.

             Gewerbesteuer  340 v. H. 

Nach Bekanntgabe der Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2020 vom Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, liegen den Berechnungen zur Steuerkraft 2018 den Gemeinden für den Finanzausgleich 2020 gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 FAG M-V folgende Nivellierungshebesätze von 2020 bis 2023 zu Grunde.

   Grundsteuer A  323 v. H.

             Grundsteuer B  427 v. H.

             Gewerbesteuer  381 v. H.

 

Eine Anpassung der Hebesätze für die Gemeinde Bad Kleinen, an die aktuellen Novellierungshebesätze sollte erfolgen, um eventuell bevorstehende Steuerverluste zu vermeiden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Steuerliche Mehreinnahmen
 

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Anlagen

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