Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A für das Gebiet „Gallentin Süd“ begrenzt:

- im Norden und Nordosten: durch das Ferienlager „Ulis Kinderland“,

- im Osten: durch Wiesen- und Hochstaudenfluren,

- im Süden und Südwesten: durch die Straße „Am See“,

- im Westen: durch die rückwärtigen Grundstücke der bebauten Grundstücke Alte Dorfstraße Nr.13 – Nr. 27,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den Örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

  1. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.

 

  1. Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

 Die Gemeinde Bad Kleinen hat das Planverfahren nach § 13a Abs. 1. Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

 

Die Gemeinde Bad Kleinen hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden beraten und entschieden.

 

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil-B) mit den Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Maßgeblich für den Satzungsbeschluss ist die Darstellung der Vereinbarkeit der Planung mit den Schutz- und Erhaltungszielen des SPA-Gebietes „Schweriner Seen“ und des FFH-Gebietes „Schweriner Außensee“ und angrenzende Wälder und Moore“.

Im Plangeltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A ergeben sich keine anderen oder veränderten Ausführungen in Bezug auf die Natura2000-Verträglichkeitsprüfungen aus Sicht der Gemeinde im Vergleich zu den Natura2000- Verträglichkeitsprüfungen zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A. Die Gemeinde hat hierzu die im Planverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplane Nr. 14A eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen geprüft. Aus Sicht des BUND waren Anregungen vorgetragen worden, die die Gemeinde zu einer nochmaligen Bewertung veranlassten. Unter Berücksichtigung dessen, dass anstelle der ursprünglichen Feriennutzung eine Wohnnutzung erfolgt und die Auswirkungen von Einwohnern im Wesentlichen aufgrund des Aufenthaltscharakters auf dem Grundstück und des Wohnens geringer bewertet werden als von Gästen mit touristischen Aktivitäten wird das Ergebnis der vorliegenden Natura2000-Verträglichkeitsprüfung weiterhin bestätigt. Die Natura2000-Verträglichkeitsprüfungen wurden im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A für das FFH-Gebiet „Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore“ (DE 2234-304) und für das SPA „Schweriner Seen“ (DE 2235-402) durchgeführt.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es mit den festgesetzten Minimierungsmaßnahmen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen kommen wird und die Planungsziele realisiert werden können. Die Kapazitätenentwicklung wurde hierbei berücksichtigt. Änderungen in den Kapazitäten ergeben sich im Zusammenhang mit der Entwicklung des Wohnens nicht.

Die Annahmen können bestätigt werden. Bereits bei der Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A wurden Maßnahmen zum Schutz des Fischotters beachtet. Die Vereinbarkeit der Planung mit den Schutz- und Erhaltungszielen der v.g. Schutzgebiete wird durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde unter Berücksichtigung der dargestellten Maßnahmen zum Schutz des Fischotters weiterhin als gegeben angesehen.

 

Der Bebauungsplan ist mit der 2. Änderung nicht mehr aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen notwendig. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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