Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 15 „Am

    Schlossberg“ in Scharfstorf wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von      

    der Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen

    wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der

    Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der

    Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom

    18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom

    15.10.2015 ( GVOBI. M- V S. 344 ) – alle einschließlich der zum Zeitpunkt des

    Satzungsbeschlusses rechtskräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung

    den Bebauungsplan Nr. 15 „Am Schlossberg“, für das Gebiet: Ortsteil/ Gemarkung

    Scharfstorf, Flur 1, Flurstücke- Nr. 247/1 und 250, bestehend aus der Planzeichnung   

     (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung

    baulicher Anlagen, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch

    anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und

    über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den im Wege der Berichtigung anzupassenden

    Flächennutzungsplan bekannt zu machen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

 

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Finanz. Auswirkung



 

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Anlagen

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