Beschlussvorlage - VO/GV03/2020-0608

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt in und am Kitagebäude folgende Investitionen planerisch vorbereiten zu lassen:

Forderungen Unfallkasse:

  • Sonnenschutz für die Fenster an der Südfassade
  • raumakustische Maßnahmen in den Gruppenräumen, Fluren und Sanitärräumen
  • Beseitigung der Stolpergefahren zwischen Eingangsbereich und Treppenhaus und zum Büro der Leiterin

Festlegung der GV vom 04.09.2019:

  • Erneuerung Innentüren im OG mit Klemmschutz
  • Erneuerung der Trinkwasser- und Schmutzwasserleitungen zwischen Hauseinführung und Sanitärräumen einschl. Trockenbau, Fliesenleger und Maler
  • Erneuerung der Dachentwässerung
  • Fassadenanstrich


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Groß Stieten hat in der Vergangenheit immer wieder Investitionen zur Sanierung des Kitagebäudes realisiert, so dass kein wesentlicher Investitionsrückstau erkennbar ist.

 

Ab 1996 wurden über mehrere Jahre Fenster, Dach, Dachentwässerung und Fassade erneuert. Dabei wurde die Fassade und das Dach wärmegedämmt. Die Sanitäranlagen einschließlich der Trink- und Schmutzwasserleitungen in den Sanitärräumen wurden erneuert und die Voraussetzungen für die Hortbetreuung geschaffen.

 

2010 wurden mit Zuwendungen aus dem Konjunkturpaket II die elektrotechnische Anlage einschließlich Beleuchtungskörper im gesamten Haus erneuert und die baulichen Veränderungen für den Umzug der Krippe in das Erdgeschoss vorgenommen. Dafür waren die sanitären Anlagen, einschließlich aller Verrohrungen für Trinkwasser- und Abwassersysteme, die Fußböden, Bodenbeläge und Innentüren in diesem Bereich zu erneuern. Außerdem wurde das Obergeschoss brandschutztechnisch ertüchtigt, Türen mit Klemmschutz versehen und der Warmwasserspeicher erneuert.
 

Ein Ortstermin mit einer Vertreterin des Jugendamtes und einem Vertreter der Unfallkasse ergab gem. beiliegendem Besichtigungsberichtes im investiven Bereich die Aufforderung, raumakustische und Sonnenschutzmaßnahmen bis zum 30.07.2020 durchzuführen und Stolpergefahren im Eingangsbereich zu beseitigen. Alle übrigen aufgezeigten Mängel sind im Rahmen der laufenden Unterhaltung zu realisieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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