Beschlussvorlage - VO/GV02/2021-1109
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Ellerbergssoll 2" in Lübow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Lübow
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Vorberatung
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25.05.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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15.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 9 „Ellerbergssoll 2" in Lübow. Das Plangebiet umfasst eine Fläche
von ca. 2,9 ha und wird wie folgt begrenzt :
´ im Norden : durch die Landesstraße L 103 - Mecklenburger Straße
im Osten : durch Wohngrundstücke am Kletziner Weg
im Süden : durch das Wohngebiet Ellerbergssoll 1
im Westen : durch landwirtschaftliche Nutzfläche
Planungsziel ist Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Eigenheimbebauung in westlicher Ortsrandlage von Lübow.
2. Für die geplante Hauptnutzung ist das Baugebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung als
Allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen.
3. Die bebauten Grundstücke an der Mecklenburger Straße, Flurstücke- Nr. 73/3 und 73/4,
sollen in das Plangebiet einbezogen und entsprechend ihrer Nutzung als Wohngebiet bzw.
Mischgebiet festgesetzt werden.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wohngebiet am Kletziner Weg" hat die Gemeinde Lübow im südwestlichen Bereich der Ortslage Lübow am Kletziner Weg eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche entwickelt. Der Bebauungsplan ist seit seiner Bekanntmachung am 24.09.2014 rechtsverbindlich. Die Erschließung des Wohngebietes ist abgeschlossen und alle Grundstücke wurden bebaut. Um die Entwicklung des Wohnungsbestandes der Gemeinde Lübow gemäß Rahmenplan 2011 für den Stadt-Umland-Raum Wismar auf den ausgewiesenen Eigenbedarf abzustellen, wurde der Geltungsbereich des B- Planes Nr. 7 und damit die Zahl der Wohneinheiten beschränkt.
Durch die Fortschreibung des Rahmenplans bis 2030 eröffnet sich nunmehr die Möglichkeit, mit der Aufstellung des B- Planes Nr. 9 das ursprüngliche Planungsziel der Gemeinde zur Entwicklung des Wohngebietes zum Abschluss zu bringen.
Da die Erschließung des B- Planes Nr. 7 bereits unter Berücksichtigung einer zukünftigen Erweiterung des Wohngebietes erfolgte, bieten die erschließungstechnischen Bedingungen gute Voraussetzungen für den weiteren Ausbau und die Entwicklung des Wohngebietes.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet des B- Planes Nr. 9 als Fläche für die Landwirtschaft im Außenbereich ausgewiesen. Dem Entwicklungsgebot Rechnung tragend, ist für diesen Bereich eine FNP-Änderung notwendig
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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