Beschlussvorlage - VO/GV01/2010-349

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes-Nr. 15 „Biogasanlage Hof  Petersdorf“ für das Gebiet: Gemarkung Dorf Mecklenburg / Petersdorf, Flur 2 / 1, Flurstücke-Nr. 265/2 (teilw.), 266, 267 (teilw.), 36 (teilw.), 38 (teilw.), 40, 55 (teilw.)  und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2008 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Planungsziel war die Errichtung einer Biogasanlage mit Gasaufbereitung zum Einspeisen von Biogas in Erdgasqualität in die Gasleitung der Verbundnetz Gas AG. Die Leistung der Anlage war auf max. 750 m³/h Biogas begrenzt, das entspricht einer elektrischen Leistung von ca. 2 MW. Antragsteller und Vorhabenträger war die Firma UTS Biogastechnik GmbH.

 

Der mit Beschluss vom 17.12.2008 zur frühzeitigen Beteiligung bestimmte Vorentwurf wurde vom 06.03. bis zum 07.04.2009 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat dem Vorhaben mit Stellungnahme vom 27.11.2009 zugestimmt.

 

Inzwischen hat ein Vorhabenträgerwechsel stattgefunden. Die Firma C 4 Energie AG hat den Standort übernommen und beabsichtigt, das Vorhaben mit folgenden Änderungen fortzuführen.

In der geplanten Biogasanlage werden ca. 900 m³ Biogas pro Stunde produziert. Das Biogas soll über Gasleitungen mehreren BHKWs in Dorf Mecklenburg und Bad Kleinen zugeführt und dort zur Gewinnung von Elektro- und Wärmeenergie eingesetzt werden. Die Leistung der Anlage entspricht einem elektrischen Äquivalent von ca. 2 MW.

 

Der Standort der Biogasanlage wurde aus immissionsschutzfachlichen Gesichtspunkten untersucht. Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass der Standort den geforderten Mindestabstand von 300 m gemäß den „ Hinweisen zur Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen „ berücksichtigt und die Einhaltung der entsprechenden Immissionswerte zum Schutz vor schädlichen Geruchs- und Geräuschimmissionen an der

nächstgelegenen Wohnbebauung mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Ein entsprechendes Gutachten wurde in Auftrag gegeben und wird nachgereicht.

 

Zur Sicherstellung des Vorhabens hat die Gemeindevertretung am 14.07.2010 den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages beschlossen. Der Vertrag liegt vor.

Reduzieren

Anlagen

Loading...