Beschlussvorlage - VO/GV10/2011-217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1) Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt die Aufstellung des    

Bebauungsplanes  Nr. 8 mit der Bezeichnung „Bootshausanlage an der Marina   

Ziegenwiese in Bad Kleinen“.

Das Ziel der Planung besteht darin, mit der Ausweisung eines Sondergebietes mit der

Zweckbestimmung "Bootshäuser" nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) den

baulichen Bestand planungsrechtlich zu sichern und mit den Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

 

2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 liegt am Ufer des Schweriner  Sees in der Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 4 und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1/9 mit einer Größe von ca. 4500m².

Er wird begrenzt im Süden und Osten durch den Schweriner See, Flurstück 1/9, Flur 4 der Gemarkung Hohen Viecheln, im Norden durch das Flurstück 1/10 der Flur 4 der Gemarkung Hohen Viecheln und durch die Ferienhausbebauung an der Ziegenwiese in Bad Kleinen sowie im Westen durch das Flurstück 281/57 der Flur 1 der Gemarkung Bad Kleinen.

 

3) Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird Hr. Hufmann, Büro für Stadt- und    Regionalplanung aus Wismar, beauftragt. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Hohen Viecheln und den Eigentümern der Bootshäuser abgeschlossen. Die Gemeinde ist somit von allen Kosten freigestellt.

 

4) Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Baugebiet liegt an der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Bad Kleinen und ist bereits mit mehreren Bootshäusern bebaut. Mit der Aufstellung des verbindlichen Bauleitplanes soll an exponierter Stelle am Ufer des Schweriner Sees für die bestehende Bebauung eine geordnete bauliche Entwicklung und für den empfindlichen Landschaftsraum der Schutz von Natur und Umwelt gewährleistet werden.

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Anlagen

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