Beschlussvorlage - VO/GV10/2011-217
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 8 "Bootshausanlage an der Marina Ziegenwiese in Bad Kleinen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln
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Vorberatung
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26.01.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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28.02.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Die Gemeindevertretung Hohen
Viecheln beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 8 mit der Bezeichnung „Bootshausanlage
an der Marina
Ziegenwiese in Bad Kleinen“.
Das Ziel der Planung besteht
darin, mit der Ausweisung eines Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung
"Bootshäuser" nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) den
baulichen Bestand
planungsrechtlich zu sichern und mit den Festsetzungen zu Art und Maß der
Nutzung eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 liegt am
Ufer des Schweriner Sees in der
Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 4 und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1/9
mit einer Größe von ca. 4500m².
Er wird begrenzt im Süden und Osten durch den Schweriner
See, Flurstück 1/9, Flur 4 der Gemarkung Hohen Viecheln, im Norden durch das
Flurstück 1/10 der Flur 4 der Gemarkung Hohen Viecheln und durch die
Ferienhausbebauung an der Ziegenwiese in Bad Kleinen sowie im Westen durch das
Flurstück 281/57 der Flur 1 der Gemarkung Bad Kleinen.
3) Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird Hr. Hufmann,
Büro für Stadt- und Regionalplanung
aus Wismar, beauftragt. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein
städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Hohen Viecheln und den Eigentümern
der Bootshäuser abgeschlossen. Die Gemeinde ist somit von allen Kosten
freigestellt.
4) Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Baugebiet liegt an der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Bad
Kleinen und ist bereits mit mehreren Bootshäusern bebaut. Mit der Aufstellung
des verbindlichen Bauleitplanes soll an exponierter Stelle am Ufer des
Schweriner Sees für die bestehende Bebauung eine geordnete bauliche Entwicklung
und für den empfindlichen Landschaftsraum der Schutz von Natur und Umwelt
gewährleistet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.017,3 kB
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