Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-836

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Anlage 1 enthaltenen Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Bad Kleinen ab 01.01.2012 zu erheben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 11.10.2011 fanden die Verhandlungen zur Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagestätte Bad Kleinen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg statt.

Aufgrund der vorgelegten Kalkulation wurde die Höhe der Platzkosten ermittelt.

Die letzte Entgeltverhandlung fand 2008 statt.

Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen, der Änderung der Kinderzahlen, der Auswirkungen der Altersteilzeit und der zurückliegenden Tarifverhandlungen wurde es erforderlich, die Platzkosten für die Kindereinrichtung neu zu berechnen und mit dem Landkreis zu verhandeln.

In der Anlage 1 sind die Elternbeiträge enthalten, die die Gemeinde zukünftig für die Nutzung der Kindereinrichtung Bad Kleinen erhebt.

Die Gegenüberstellung der Gesamtplatzkosten von 2008 und der neuen Platzkosten ab 01.01.2012 nach der Verhandlung 2011 sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Nach Abzug der Landes- und Kreismittel von den Platzkosten ist es nun Aufgabe der Gemeinde, festzulegen, in welcher Höhe die Eltern mit den Beiträgen an den Platzkosten beteiligt werden.

Da derzeit die Landes- und Kreismittel noch nicht feststehen, ist es erforderlich, eine Maximalhöhe festzulegen, mit der die Eltern an den Platzkosten beteiligt werden.

Gemäß § 20 des Kindertagesfördergesetzes hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in Höhe von mindestens 50 % zu tragen. Somit dürfen maximal 50 % der verbleibenden Kosten auf die Eltern übertragen werden.

In der Vergangenheit hat die Gemeinde Bad Kleinen sich entschieden, dass sie mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50% übernimmt und damit die Eltern stärker entlastet.

Die Gesamtplatzkosten, der Anteil der Landes- und Kreismittel für 2011, der verbleibende Anteil an den Platzkosten für die Gemeinde und die Eltern sind der Anlage 3 zu entnehmen.

Die bisherigen Platzkosten und der prozentuale Anteil der bisher von Eltern und Gemeinde getragen wurde, sind der Anlage 4 zu entnehmen.

In der Anlage 5 sind die Vorschläge des Sozialausschusses und des Finanzausschusses, in denen die Platzkosten und Vorschläge der Elternbeiträge intensiv diskutiert wurden, zusammengestellt.

 

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Anlagen

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