Beschlussvorlage - VO/GV02/2011-263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lübow beschließt dem Befreiungsantrag über die Abweichung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnanlage Wietow“, hier die Abweichung von den Baugrenzen (mit der Nebennutzung) und die Abweichung von der Dachform (Walmdach), für den Bau eines EFH auf dem Flurstück 124/2, Flur 1, Gemarkung Wietow zuzustimmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr A. Micsinai aus Dorf Mecklenburg stellt einen Befreiungsantrag über die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnanlage Wietow“ der Gemeinde Lübow in Bezug auf die Baugrenzen und die Dachform.

Herr Micsinai möchte die Haupt- und Nebennutzung (Wohnen + Garage) in einen Gebäude zusammen fassen, so dass sich der Gebäudeteil mit der Nebennutzung außerhalb der Baugrenzen befinden würde.

Zusätzlich beantragt er die Dachform des Walmdaches, lt. B-Plan sind die Dachformen Krüppelwalmdach oder Satteldach zulässig.

 

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Anlagen

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