Beschlussvorlage - VO/GV02/2011-263
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 5 "Wohnanlage Wietow"- hier Abweichung von den Baugrenzen und der Dachform, Gemarkung Wietow, Flur 1, Flst. 124/2,
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Allris Admin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Lübow
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Vorberatung
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27.09.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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11.10.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Lübow beschließt dem Befreiungsantrag über die Abweichung zum Bebauungsplan Nr. 5 Wohnanlage Wietow, hier die Abweichung von den Baugrenzen (mit der Nebennutzung) und die Abweichung von der Dachform (Walmdach), für den Bau eines EFH auf dem Flurstück 124/2, Flur 1, Gemarkung Wietow zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr A. Micsinai aus Dorf Mecklenburg stellt einen Befreiungsantrag über die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 Wohnanlage Wietow der Gemeinde Lübow in Bezug auf die Baugrenzen und die Dachform.
Herr Micsinai möchte die Haupt- und Nebennutzung (Wohnen + Garage) in einen Gebäude zusammen fassen, so dass sich der Gebäudeteil mit der Nebennutzung außerhalb der Baugrenzen befinden würde.
Zusätzlich beantragt er die Dachform des Walmdaches, lt. B-Plan sind die Dachformen Krüppelwalmdach oder Satteldach zulässig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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976,7 kB
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