Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-576

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow „ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Es ergeben sich:             

-               zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-              teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen

 

Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 ) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ für die gewerblichen Bauflächen im Kernbereich des Bebauungsplanes, Gemarkung Karow, Flur 1, Flurstücke 128/19 (Teilfl.) und 126/8 (Teilfl.) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

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Anlagen

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