Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-0550
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gut Saunstorf – Ein Ort der Stille" - Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
|
Vorberatung
|
|
|
26.09.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bobitz
|
Entscheidung
|
|
|
08.10.2012
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Abwägungstabelle in der Anlage 1 abzuwägen.
1. Benachrichtigung der Einwandgeber
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt zu, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
2. Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz entscheidet, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie des § 86 der Landesbauordnung M-V die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Gut Saunstorf Ein Ort der Stille, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) zu beschließen und die Begründung mit dem Umweltbericht zu billigen.
3. Bekanntmachung der Satzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten und damit keiner Genehmigung bedürftigen Teilflächen der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Gut Saunstorf Ein Ort der Stille ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Plans Nr. 4 vom 08.06. bis 09.07.2012 im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen. Außerdem wurden die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 11.06.2012 zu einer Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 4 aufgefordert.
Von den 26 angeschriebenen Institutionen haben sich 17 schriftlich geäußert. Private Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.
Die in der Anlage 1 enthaltene Tabelle stellt die für die Planung relevanten Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen dar und macht Vorschläge für deren Abwägung.
Als nächster Verfahrensschritt gilt es, die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durchzuführen und die sich daraus ergebende Satzung der 1. Änderung des B-Plans Nr. 4 zu beschließen.
Auf Grundlage der durchgeführten Abwägung wird der Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 4 überarbeitet und die Satzung erstellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bedarf die Änderung eines B-Plans, deren Darstellungen aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt wurden, keiner Genehmigung. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der B-Plan in Kraft.
Mit Ausnahme der Stellplatzfläche und der Ackerfläche am südlichen Dorfeingangsbereich wurden die Darstellungen der 1. Änderung des B-Plans Nr. 4 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Hierfür reicht somit eine ortsübliche Bekanntmachung aus. Die Bekanntmachung dieser Teilgebiete der Satzung kann als Teilbekanntmachung erfolgen.
Damit die Darstellungen für die beiden genannten Teilflächen am südlichen Ortseingangsbereich in Kraft treten können, bedarf es einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bobitz. Nach Erreichen des Verfahrensstands der FNP-Änderung gemäß § 33 BauGB kann auch die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für diese Teilflächen erfolgen.
Die Anlagen 2 und 3 enthalten die entsprechend den Darstellungen der Abwägungstabelle überarbeitete Satzung der 1. Änderung des B-Plans Nr. 4 und die Begründung mit dem Umweltbericht.
