Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1118
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung und Zustimmung zur Planung zur Erneuerung des Bahnüberganges Bahn km 58,429 Bad Kleinen- Gallentiner Chaussee
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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19.03.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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04.04.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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24.04.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen bestätigt die technisch, vorgeschlagene Lösung zum Bahnübergang Gallentin Strecke 1122 km 58,429 BÜ Lübeck- Strasburg Gallentiner Chaussee.
Zusätzlich stimmt die Gemeindevertretung Bad Kleinen dem Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zum oben genannten Bahnübergang mit dem voraussichtlichen Kostenanteil der Gemeinde in Höhe von 85.057,47 unter der Bedingung zu, das zu beantragende Fördermittel vom Straßenbauamt und Innenministerium bewilligt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vorhandene Bahnübergang entspricht in seinem äußeren Erscheinungsbild derzeit nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO).
Der im Bestand seitlich abgesetzte und durch eine Umlaufsperre gesicherte Gehweg wird auf Forderung des Eisenbahn-Bundesamtes und des Straßenbaulastträgers aus Sicherheitsgründen parallel und straßenbegleitend zur Gemeindestraße geführt.
Gemäß Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der Straßenverkehrsbehörde und dem Eisenbahn- Bundesamtes ist der Gehweg straßenbegleitend zu führen, die als Vorzugsvariante angegebene möglichst rechtwinklige Kreuzung wird hier nicht umgesetzt. Eine Umlaufsperre ist auf Grund der geplanten Erhöhung der Soll- Geschwindigkeit im Rahmen des ESTW auf 160 km/h nicht mehr zulässig. Nähere Erläuterungen zur Maßnahme siehe Anlage.
Die voraussichtlichen Kosten der Gesamtmaßnahme sollen 1.105.287,69 betragen. Der Gemeindeanteil (kreuzungsbedingt und nichtkreuzungsbedingt) beträgt nach der Kostenschätzung vom 12.11.12 = 85.056,47 .
Laut Finanzierungsplan sind in 2013 insgesamt 28.919,54 fällig und im Jahr 2014 = 56.137,93 .
Aus dem Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Bad Kleinen sind nur 12.000,- für diese Maßnahme verfügbar. Da die erste Kreuzungsvereinbarung diesen Gemeindeanteil vorsah. Die Restsumme ist durch einen Nachtrag zum Haushaltsansatz zu sichern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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428,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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176,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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601,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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400,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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247,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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236,4 kB
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