Beschlussvorlage - VO/GV02/2014-0464
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Entwurfs- und Terminplanung für die Erschließung des B-Plangebietes "Kletziner Weg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Lübow
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Vorberatung
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05.08.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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26.08.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt den Planentwurf des Ingenieurbüros für Tief- und Straßenbau Wismar von Juli 2014 für die verkehrliche Erschließung des B-Plangebietes Kletziner Weg und den vorgelegten Zeitplan als Grundlage für die weitere Planung. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Versorgungsträgern Erschließungsverträge abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Erschließung von 21 Grundstücken am Kletziner Weg entsprechend des B-Planes Nr. 7 der Gemeinde Lübow legt das beauftragte Ingenieurbüro ITS Wismar Entwurfsunterlagen für die Gestaltung der Verkehrsanlagen vor, die im Lageplan und im Ausbauquerschnitt dargestellt sind und in der Kurzerläuterung erklärt werden. Unter der Voraussetzung, dass der B-Plan im September Rechtskraft erlangt, der Zweckverband die notwendigen Vorleistungen im Kletziner Weg noch 2014 erbringt und zur Baufreimachung ein Telekommunikationskabel gleichzeitig um verlegt wird, wurde ein möglicher Zeitplan erarbeitet. Danach könnte die Ausschreibung und Vergabe der Erschließungsleistungen (Gemeinde und Zweckverband als Gesamtausschreibung) im Winter und die Ausführung der Bauarbeiten im Frühjahr/Sommer 2015 erfolgen. Mit den übrigen Versorgungsträgern sind im Ergebnis der Trägerbeteiligung entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kostenschätzung geht von ca. 240.000 € für die gemeindliche Erschließung aus. Die anteiligen Kosten, die dem Zweckverband für die Straßenentwässerung entstehen, sind von der Gemeinde ebenfalls zu tragen, aber gegenwärtig noch nicht ermittelt. Ebenso wenig die Kosten für die Umverlegung des Telekommunikationskabels und eventuelle Baukostenbeteiligungen im Ergebnis von Erschließungsvereinbarungen mit den übrigen Versorgungsträgern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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336,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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216,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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13 kB
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4
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(wie Dokument)
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781,8 kB
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