Beschlussvorlage - VO/GV11/2016-0440

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf den Flurstücken 338/3, 389, Flur 1, Gemarkung Ventschow zu erteilen. Voraussetzung für den Baubeginn ist die gesicherte Erschließung.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen auf den oben genannten Grundstücken ein Haus zu errichten. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Ventschow. Die Zufahrt soll vom Pappelweg aus erfolgen. Vom Zweckverband liegt eine negative Stellungnahme zum Anschluss des Grundstückes vom Pappelweg aus, vor. Zudem teilte der Zwis mit, dass die Erschließung nur im Zusammenhang mit der Gesamterschließung des B-Plan Gebietes möglich ist. Für die Herstellung der Erschließung wären mit den betroffenen Grundstückseigentümern entsprechende Erschließungsverträge zu schließen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...