Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1471
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Anbringen von Werbeschildern einer ortsansässigen Firma in der Ortslage Steffin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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25.09.2018
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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16.10.2018
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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06.11.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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20.11.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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04.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Antrag zum Anbringen von Werbeschildern zum einen an der vorhandenen Bushaltestelle und zum anderen im Kreuzungsbereich B 106/ Steffiner Weg in der Ortslage Steffin einer ortsansässigen Firma zuzustimmen.
Der Antragsteller hat nach Zustimmung durch die Gemeinde die Genehmigung beim Straßenbauamt Schwerin einzuholen, da die Bundesstraße 106 betroffen ist und die Genehmigungsfähigkeit (Baugenehmigung) bei der Bauordnungsbehörde des Landkreises abzuklären. Für die Nutzung der Bushaltestelle ist eine Nutzungsgebühr entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes zu zahlen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Antragsteller möchte an der Bushaltestelle an der B 106 in Steffin sowie im Einmündungsbereich Schweriner Straße B106 /Steffiner Weg insgesamt zwei Schilder anbringen, die auf den Betriebssitz hinweisen.
Es ist zu klären, ob die Beschilderung im Kreuzungsbereich nicht die Sicht einschränkt bzw. ob die Eigentumsverhältnisse, die örtlichen Gegebenheiten überhaupt ein Aufstellen eines Schildes dort zulassen.
Zusätzlich soll das Bürogebäude farblich mit dem Betriebslogo gestaltet werden.
Durch den Antragsteller sind die Genehmigungen beim Straßenbauamt (B 106) sowie bei der zuständigen Bauordnungsbehörde des Landkreises einzuholen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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167,1 kB
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