Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-617

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2010.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 43 Abs. 6 KV M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich  und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.

Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Bad Kleinen konnte im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt nicht ausgeglichen werden, daher ist bis zum 08.12.2010 der Rechtsaufsichtsbehörde ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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