Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-617
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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19.08.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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Unterbrochen
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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18.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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03.11.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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28.10.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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08.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß §
43 Abs. 6 KV M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und
Rechnung auszugleichen.
Kann der
Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 KV M-V ein
Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den
unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch
die der Haushaltsausgleich und eine
geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.
Es ist
der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht
wird (Konsolidierungszeitraum).
Der
Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Bad Kleinen konnte im Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt nicht ausgeglichen werden, daher ist bis zum 08.12.2010 der
Rechtsaufsichtsbehörde ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.
